Ein Monitoring der FFH-Art Hornotter (Vipera ammodytes)

ÖGH-Kennung: 2017a015P

ÖGH-Beteiligung: Projektträger

Zeitraum: 01.12.2017 bis 15.10.2018

Projektnehmer / ausführende Personen (p.t.): ÖGH vertreten durch Andreas Maletzky, Johannes Hill, Silke Schweiger, Werner Kammel, Florian Glaser, Günther Wöss, Rudolf Klepsch, Werner Krupitz

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen idgF.) schreibt nach Artikel 17 einen Bericht über den aktuellen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume im gemeinschaftlichen Interesse vor. Wesentliche Daten für diesen Bericht können über ein langfristiges und standardisiertes nationales Monitoringprogramm gewonnen werden.

Die Umweltbundesamt GmbH wurde von den Bundesländern beauftragt, ein Monitoring für 38 Arten und 31 Lebensräume als Grundlage für den Art. 17 Bericht der FFH-Richtlinie durchzuführen. Unter diesen Arten ist auch die Hornotter (Vipera ammodytes) in der kontinentalen und alpinen biogeographischen Region (Totalzensus).

Die in Österreich unmittelbar vom Aussterben bedrohte („critically endangered“) Hornotter (oder Sandviper) weist die massivsten Bestandsrückgänge aller rezenten heimischen Reptilien auf. Mit Ausnahme weniger Vorkommen kann die Art in der Steiermark bereits als verschollen bezeichnet werden. Auch in Kärnten kommt es zu dramatischen Bestandsrückgängen durch Flurbereinigung, Aufforstungen, illegalen Fang und bauliche Tätigkeiten (Böschungssicherungen, Ruinensanierung).

Projektbezogene Publikationen: keine.

 

Ein Monitoring der FFH-Art Kreuzkröte (Epidalea calamita)

ÖGH-Kennung: 2017a014P

ÖGH-Beteiligung: Projektträger

Zeitraum: 22.02.2017 bis 05.03.2018

Projektnehmer / ausführende Personen (p.t.): ÖGH vertreten durch Andreas Maletzky, Johannes Hill, Silke Schweiger, Axel Schmidt

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen idgF.) schreibt nach Artikel 17 einen Bericht über den aktuellen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume im gemeinschaftlichen Interesse vor. Wesentliche Daten für diesen Bericht können über ein langfristiges und standardisiertes nationales Monitoringprogramm gewonnen werden.

Die Umweltbundesamt GmbH wurde von den Bundesländern beauftragt, ein Monitoring für 38 Arten und 31 Lebensräume als Grundlage für den Art. 17 Bericht der FFH-Richtlinie durchzuführen. Unter diesen Arten ist auch die Kreuzkröte (Epidalea calamita) in der kontinentalen biogeographischen Region zu bearbeiten.

Die seltenste Amphibienart Österreichs kommt mit je einem Vorposten an ihrer südöstlichen Verbreitungsgrenze bei Gmünd (Niederösterreich) und Reutte (Tirol) vor. Für das gegenständliche Projekt ist nur die Population in der kontinentalen biogeographischen Region (Niederösterreich) zu bearbeiten. Die Kreuzkröten besiedeln dort Ruderalbiotope, deren Fortbestehen vom gezielten Habitatmanagement abhängig ist. Diese Populationen sind in der aktuellen Roten Liste Österreichs als vom Aussterben bedroht („critically endangered“) eingestuft.

Projektbezogene Publikationen: keine.

 

Ein Monitoring der FFH-Art Wechselkröte (Bufotes viridis)

ÖGH-Kennung: 2017a012P

ÖGH-Beteiligung: Projektträger

Zeitraum: 15.02.2017 bis 05.03.2018

Projektnehmer / ausführende Personen (p.t.): ÖGH vertreten durch Andreas Maletzky, Johannes Hill, Florian Glaser, Peter Kaufmann, Werner Weißmair, Karina Smole-Wiener, Werner Kammel, Rudolf Klepsch, Andrea Waringer-Löschenkohl

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen idgF.) schreibt nach Artikel 17 einen Bericht über den aktuellen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume im gemeinschaftlichen Interesse vor. Wesentliche Daten für diesen Bericht können über ein langfristiges und standardisiertes nationales Monitoringprogramm gewonnen werden.

Die Umweltbundesamt GmbH wurde von den Bundesländern beauftragt, ein Monitoring für 38 Arten und 31 Lebensräume als Grundlage für den Art. 17 Bericht der FFH-Richtlinie durchzuführen. Unter diesen Arten ist auch die Wechselkröte (Bufotes viridis) in der kontinentalen und alpinen biogeographischen Region.

Die Verbreitung der Wechselkröte in Österreich ist hauptsächlich auf die Tieflagen im Osten beschränkt, wobei Schwerpunkte entlang der Donau, im Weinviertel, dem Burgenland und der Südoststeiermark liegen. Isolierte aktuelle Vorkommen bestehen in Kärnten, dem mittleren Tiroler Inntal und im Grenzgebiet zwischen Salzburg und Tirol, bzw. Tirol und Bayern. Sie bewohnt dabei Höhenlagen zwischen 115 und 1100 m Seehöhe mit überdurchschnittlicher Meldedichte unter 400 m Seehöhe. Als klassische Pionierart braucht die Wechselkröte hochdynamische Lebensräume mit ausgedehnten Ruderalflächen und temporären Gewässern, die sich in der naturnahen Landschaft entlang von Flüssen mit naturnahen Umlagerungsbereichen finden. Heute werden anthropogen geschaffene Ruderalbiotope wie Industriebrachen, Schottergewinnungsbetriebe und Gartenteiche besiedelt. In der aktuellen Roten Liste Österreichs ist die Wechselkröte als gefährdet („vulnerable“) eingestuft, wobei vor allem die Bestandsentwicklung in den weitgehend isolierten Randpopulationen in Tirol, Kärnten, der Steiermark und Oberösterreich Besorgnis erregend ist.

Projektbezogene Publikationen: keine.